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Impressum

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EntwurfDiese Seite ist eine Vorlage mit Platzhaltern in eckigen Klammern. Vor Veröffentlichung ausfüllen und juristisch prüfen lassen; danach in der Datei entwurf: false setzen (entfernt diesen Hinweis und die noindex-Markierung).

Vorlage nach § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz, seit Mai 2024 Nachfolger des § 5 TMG) und § 18 Abs. 2 MStV. Angaben in eckigen Klammern ausfüllen; nicht zutreffende Zeilen streichen.

Angaben gemäß § 5 DDG

[Vor- und Nachname bzw. Firma mit Rechtsformzusatz] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort] Deutschland

Vertreten durch: [Name der vertretungsberechtigten Person – nur bei juristischen Personen, z. B. GmbH/UG]

Kontakt

Telefon: +49 172 7589477 E-Mail: support@kryptostern.de

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: [DE…] oder, falls Kleinunternehmer: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Registereintrag

[Nur bei eingetragenen Unternehmen: Registergericht, Registernummer – sonst Abschnitt löschen]

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV

[Vor- und Nachname] [Anschrift, falls abweichend]

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. [Alternativ, falls Teilnahme gewünscht: zuständige Schlichtungsstelle mit Anschrift und Website nennen.]

Hinweise zur Prüfung vor Veröffentlichung

Checkliste, keine Rechtsberatung.

  • Die Anbieterkennzeichnung muss von jeder Seite mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein (Footer-Link erfüllt das).
  • Die frühere Pflicht, auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zu verlinken, ist mit der Einstellung der Plattform im Juli 2025 entfallen; alte Impressen enthalten diesen Link noch – hier bewusst nicht aufgenommen. Bitte gegenprüfen, ob es zum Veröffentlichungszeitpunkt eine Nachfolgeregelung gibt.
  • Wenn Leistungen als Gewerbe mit besonderer Zulassung erbracht werden (z. B. Finanzanlagenvermittlung nach § 34f GewO), sind Aufsichtsbehörde und Zulassung anzugeben. Kryptostern erbringt nach eigener Beschreibung Bildungs- und technische Einrichtungsleistungen; ob eine Zulassung nötig ist, ist eine Rechtsfrage und nicht Gegenstand dieser Vorlage.